Riedel Recycling GmbH

Oft gestellte Fragen und die Antworten unseres Teams aus Moers

Welche Containergröße benötige ich für die Entsorgung? Nach welchen Kriterien müssen die zu entsorgenden Materialien sortiert werden? Wie viel darf ich laden? Diese und viele weitere Fragen hören wir häufig. Um Ihnen Zeit zu sparen, haben wir auf dieser Seite oft gestellte Fragen und die passenden Antworten für Sie zusammengetragen.

 

Finden Sie die Antwort zu Ihrer Frage hier nicht? Dann rufen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen persönlich.

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Oft gestellte Fragen – FAQ

  • Welche Container eignen sich für welche Anwendung?

    Containermulde (Abrollcontainer: 7 m³, 15 m³):

    Dieser Container eignet sich für das Beladen per Schubkarre oder Kleinradlader sowie das Beladen per Hand mit beliebigen Materialien, insbesondere auch langen Teilen (4-6 m Länge je nach Containergröße).

    Grundfläche: 4,5 m x 2 m bis 6 m x 2,4 m


    Minicontainer (Absetz-Container: 0,5 m³, 0,7 m³, 1 m³):

    Der Minicontainer (MCS) benötigt die geringste Stellfläche (ca. 1 m²). Er eignet sich für die Erfassung verschiedener kleinerer Ladungsmengen und für die getrennte Erfassung von Abfällen.

    Grundfläche: 1 m x 1,20 m x 1,05 m

  • Wie viel Platz benötige ich mindestens für eine Containermulde?

    Der für eine Abrollcontainermulde benötigte Platz hängt von dem Volumen des Containers ab. Der benötigte Platz für eine Anlieferung setzt sich zusammen aus:


    1) Fahrzeuglänge 8 m

    2) Hubarmlänge 3 m

    3) Containerlänge 4 -7 m


    Eine Strecke von 15-20 m Länge wird benötigt, um einen Abrollcontainer anzuliefern und aufzunehmen.

    Die reine Stellfläche für den Container beträgt je nach Größe zwischen:

    4 m x 2 m = 8 m²

    7 m x 2,5 m = 18 m²

  • Wie viel Platz benötige ich mindestens für einen Minicontainer (MCS)?

    Die Abmessung in der Breite / Tiefe sind für alle MCS 1 m x 1,20 m. Die Höhen betragen ca. 0,5 m (0,5 m³), 0,75 m (0,7 m³) und 1,05 m (1 m³). Die Behälter wiegen leer ca. 80 bis 125 kg, je nach Größe.

  • Wovon ist es abhängig, welche Containerart ich bestelle?

    Ermitteln Sie zuerst wie viele Sorten Abfall Sie entsorgen möchten und wie groß die Menge jedes einzelnen Abfalls ist. Bei mehreren Sorten unter 2 m³ eignet sich das Minicontainersystem.

    Ab 4 m³ einer Sorte eignet sich eine Containermulde. Zur Berechnung der passenden Containergröße müssen Sie Ihren zu entsorgenden Abfall kompakt zusammenlegen und Höhe, Breite sowie Länge abmessen. Diese Werte können Sie entweder direkt mit unseren Containergrößen abgleichen oder Sie multiplizieren alle Werte (Höhe x Breite x Länge) miteinander, um das entsprechende Volumen Ihres Abfalls zu kalkulieren.


    Achten Sie auf die verfügbare Rangierfläche für das Lieferfahrzeug und auf den verfügbaren Platz zum Abstellen des Containers. Je geringer der verfügbare Platz, desto kleiner muss die Containerlösung sein.


    Bei mehr als 30 m³ Entsorgungsgut einer Sorte empfiehlt es sich, mit einem unserer KollegInnen zu sprechen.

  • Wie ist der Ablauf, wenn ich bei Ihnen zum ersten Mal Container bestelle?

    Hier finden Sie eine Hilfe zur Muldencontainerbestellung oder Hilfe zur MCS-Containerbestellung.

  • Wann sollte ich meinen Container bestellen?

    Bestellen Sie den benötigten Container 2-3 Tage bevor Sie mit Ihren Arbeiten beginnen, damit er bei Arbeitsbeginn bereits verfügbar ist. So können Sie direkt von der Anfallstelle in den Container laden. Anderenfalls transportieren Sie Ihr Entsorgungsgut zunächst auf ein Haufwerk und müssen dann nochmals Hand anlegen, um das Entsorgungsgut in den Container zu laden.


    Beachten Sie bitte auch, dass die mietfreie Zeit begrenzt ist und Sie uns den Container leer melden müssen!

  • Welche Einfahrtsbreite muss mein Grundstück haben, damit das Containerfahrzeug passieren kann?

    Muldenfahrzeuge brauchen eine Einfahrtbreite von mindestens 3,50 m Breite. 

    Für die Belieferung mit unseren kleinsten Containern (Minicontainern) reicht eine Einfahrtbreite von 2,50 m aus. Das entspricht einer normalen PKW-Einfahrt.

  • Benötige ich eine Stellgenehmigung für die Container, wenn ich diesen nicht auf meinem Grundstück abstelle?

    Sofern Container auf öffentlichen Flächen (Stellplätze, Straße, Parkplatz, Straßenbuchten) abgestellt werden sollen, ist vorher die Einholung einer Stellgenehmigung beim zuständigen Amt (i. d. R. Bauordnung oder Tiefbau- / Straßenbauamt) einzuholen. Für die Stellgenehmigung fallen Gebühren an.

    Muldencontainer dürfen nicht auf Bürgersteigen abgestellt werden! MCS-Minicontainer wohl, jedoch ist auch hier eine Genehmigung erforderlich.

  • Nach welchen Kriterien muss ich meine zu entsorgenden Materialien sortieren?

    Optimal wäre: eine Abfallsorte = ein Container

    In unseren Abfallbegriffen ist erläutert, was wir unter einer Abfallsorte verstehen. Innerhalb einer ASN (Abfallschlüsselnummer) kann es mehrere Abfallsorten geben. In der Praxis läuft es so:

    Haben Sie mehrere Sorten in jeweils kleiner Menge (ca. 1 m³), empfehlen wir Minicontainer.

    Größere Mengen (> 4 m³) einer Sorte sind per Mulde i. d. R. günstiger.

  • Womit muss ich rechnen, wenn ich meinen Abfall nicht trennen kann?

    Grundsätzlich müssen Sie bei nicht getrenntem Abfall mit höheren Entsorgungskosten rechnen. Da die meisten Abfälle Reststoffe aus einem oder mehreren nacheinander stattfindenden Bearbeitungsvorgängen sind, ist es oftmals nur eine Frage der Organisation, dass die getrennt anfallenden Reststoffe getrennt bleiben, getrennt erfasst und auch so entsorgt werden.

  • Was passiert bei Fehlbefüllung meines Containers?

    Die Abfälle, die Sie in Ihren Container füllen dürfen, richten sich nach der von Ihnen bei der Bestellung ausgewählten Abfallart. Sind andere Abfälle in Ihrem Container enthalten, werden diese separat nachträglich in Rechnung gestellt. Daher sollten Sie die Befüllbedingungen und Konditionen vor Ihrer Bestellung genauestens prüfen und gegebenenfalls mehrere Container bestellen.

  • Wie voll darf ich meinen Container beladen?

    Immer gilt: nicht über die Containerabmessungen hinaus!

    Ferner gilt: Bei schweren Gütern wird schon vor dem Erreichen der Oberkante der Containerwand das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschritten; daher darf in solchen Fällen der Container nicht vollgeladen werden.

    Für unsere:

    2-Achs-Muldenfahrzeuge gilt: Zuladung ca. 8,5 t

    3-Achs-Muldenfahrzeuge gilt: Zuladung ca. 13,5 t

  • Was darf ich laden?

    Die mit unseren Mitarbeitern abgestimmte und per Auftragsbestätigung bestätigte Ladung dürfen Sie in jedem Fall in den Container laden. Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Abfallbegriffe. Eine abweichende Ladung müssen Sie vorher mit unserer Disposition abstimmen.


    Bitte beachten Sie:

    Nicht abgestimmte Ladung kann zu erheblichen Mehrkosten führen.

  • Kann ich weitere Abfälle zuladen?

    Um zusätzlichen Fahraufwand (für weitere Kleinmengen) zu vermeiden, kann eine Zuladung von weiteren Abfällen auf einen bereits beladenen Container erfolgen, wenn:

    1) dies zuvor mit unserer Disposition abgestimmt ist!

    2) die zusätzlichen Abfälle nur eine Zuladung kleiner Mengen darstellen.

    3) die Zuladung vom übrigen Ladegut klar abgegrenzt wird (Verpackung, Bündelung o. ä.) und von unserem Personal ohne Sortieraufwand entnommen werden können.

    4) die Zuladung die Abmessungen des Containers nicht übersteigt und gegen Herabfallen gesichert ist.

  • Auf welchem Boden / Untergrund kann man einen Container abstellen lassen?

    Hier muss man unterscheiden zwischen An- und Ablieferung sowie dem Abstellen des Containers.


    Die An- und Ablieferung kann nur über schwerlastfähige Befestigungen erfolgen. Dazu gehören straßenbautypische Oberflächen, gepflasterte Wege, über die LKW fahren sowie alle Wege, die auch von großen Hausmüllfahrzeugen befahren werden. Die Abstellfläche des Containers muss eben und standsicher sein.


    Das Auf- und Abladen des Abrollcontainers kann auf harten Oberflächen Kratzer und Spuren verursachen, auf weichen Oberflächen (Wiese, Wirtschaftswege, Feldwege, Gartenflächen) können tiefe Schleifspuren entstehen. Um dies sicher zu vermeiden, sollten Sie Gerüstbohlen vor Ort bereithalten oder die Mitlieferung bei der Bestellung beauftragen.

  • Wie lange kann ein Container bei mir stehen bleiben?

    Muldencontainer: 5 Werktage + Sa. + So. = 7 Kalendertage

    Miete danach: täglich 2,50 € je Behälter oder, bei absehbar längeren Standzeiten, Monatsmiete anfragen.


    MCS-MiniContainer = 14 Kalendertage

    Miete danach: täglich 0,50 € je Behälter oder, bei absehbar längeren Standzeiten, Monatsmiete anfragen.

  • Kann ich mit dem leeren Container etwas geliefert erhalten?

    Wir unterstützen die Vermeidung von Leerfahrten und bieten Ihnen deshalb gerne an, die Anfahrt zu Ihnen mit Ladung auszuführen.


    Geben Sie bei der Bestellung an, welches Material (aus unserem Lieferangebot) wir mitbringen sollen und ob es abgekippt oder im Container verbleiben soll (Sie laden es dann selbst aus).


    Für die Belieferung berechnen wir eine Ladepauschale. Sie sparen etwa 50 % der regulären Lieferkosten!


    Sofern Sie Mitlieferung von Dritt-Firmen wünschen, erfragen Sie Näheres bitte bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

  • Muss ich den Container „voll“ melden?

    Ja bitte!

    Wir kommen nicht ohne Aufforderung, um den vollen Container abzuholen. Wenn Sie die Vollmeldung bereits bei der Bestellung des Containers abgeben, bedenken Sie bitte, dass im Fall unserer vergeblichen Anfahrt (… Der Container ist wider Erwarten nicht voll) eine Leerfahrt abgerechnet werden kann. Bitte sofort nach Beendigung Ihrer Arbeit den Container voll melden!


    Sie ersparen sich Miete, da mit dem Vollmeldetag die Berechnung der Mietzeit endet.

  • Wie schnell erfolgt die Abholung des vollen Containers?

    Unsere Disposition ist gehalten, ihre Fahrten möglichst immer kombiniert einzuteilen, sodass nur minimale Leerstrecken entstehen. Dies kann dazu führen, dass volle Container nicht sofort abgeholt werden können.


    Mit Ihnen abgestimmte Abholzeiten sind daher als Zeitkorridor zu verstehen und nicht bindend.

  • Besonderheit: Wann kann mein Minicontainer wieder abgeholt werden?

    Planen Sie bitte 1-3 Tage Vorlaufzeit ein und geben uns früh genug Bescheid, dass ihr/e Minicontainer abgeholt werden soll/en. In der Regel haben wir einen festgelegten Tourenplan, bei dem wir bestimmte Städte und Ortsteile an bestimmten Tagen anfahren. Möchten Sie, dass die Container außerhalb des Tourenplans abgeholt werden, fällt eine Anfahrtspauschale von 25 € an.

  • Kann ein Abrollcontainer auf meinem privaten Grundstück abgestellt werden?

    Unsere Fahrer sind angewiesen, Container nicht auf private Grundstücke zu stellen. Wünschen Sie, dass ein Container auf Ihr Grundstück gestellt wird, benötigt unser Fahrer vor Ort eine ausdrückliche Beauftragung, die er sich auf dem Lieferschein durch Unterschrift erteilen lässt.


    Unser Fahrer wird dann einschätzen, ob er das Grundstück befahren kann. Ggf. benötigt er Unterstützung durch Einweisen; ist das nicht möglich oder die Einschätzung des Fahrers ergibt, dass er die Befahrung nicht durchführen kann, sind wir berechtigt, den Container nicht auf privatem Grundstück abzustellen.

  • Wie erfolgt die Bezahlung?

    In der Regel erhalten Sie eine Rechnung, die Sie per Überweisung ausgleichen. Haben Sie erstmals bei uns bestellt, kann eine Anzahlung mit Ihnen vereinbart worden sein. Diese ist entweder beim Fahrer in bar zu bezahlen oder vor der Lieferung an uns zu überweisen. (Kartenzahlung ist leider nicht möglich. Eine Kontoverbindung finden Sie in unserer per Mail an Sie versandten Auftragsbestätigung).


    Die Anzahlung ist keine „Bezahlung“, sondern eine Teilzahlung im Voraus. Die Abrechnung erfolgt nach Rückholung und Einstufung des uns übergebenen Abfalls. Auf der Rechnung wird Ihre Anzahlung ausgewiesen und mit dem Rechnungsbetrag saldiert.


    Eine Differenz (Nachforderung oder Guthaben) ist auf der Rechnung ausgewiesen. Im Falle eines Guthabens teilen Sie uns über guthaben@riedel-recycling.de Ihre Bankverbindung mit; an diese wird das Guthaben zurücküberwiesen. Sofern weitere Bestellungen vorliegen, wird ein Guthaben auf diese angerechnet.

  • Wie stellen Sie den Ladungsinhalt fest?

    Jeder bei uns eingehende Container wird durch 2 fachkundige Personen gesichtet und vor der Entladung vorläufig eingestuft. Wird eine erhebliche Abweichung vom bestellten Ladungsinhalt vorgefunden, wird der Auftraggeber informiert, um ihn über ggf. anfallende Kosten vorab zu informieren. In der Regel erhält er die Aufforderung, Kosten verursachende Bestandteile der Ladung binnen 2 Tagen selbst zu entfernen. Anderenfalls erteilt er uns die Freigabe, die Entsorgung zu den geschätzten Mehrkosten durchzuführen.


    Im Anschluss erfolgt die Leerung des Containers. Für jeden Container wird ein Sortierschein erstellt, auf dem die wesentlichen Ladungsbestandteile und Störstoffe dokumentiert werden. Der Sortierschein wird vom verantwortlichen Mitarbeiter unterzeichnet.


    Dieser ist Grundlage der Rechnungslegung und ermöglicht uns, detaillierte Auskunft zu Ladungsinhalten zu geben.

  • Wie berechne ich, welchen Container (welche Containergröße) ich für meine Abholmenge benötige?

    Die exakte Ermittlung von Baumassen gehört nicht ohne Grund zu den gehobenen Aufgaben bei Abbruch- und Entsorgungsmaßnahmen. Anbei ein Vorschlag für eine Massenschätzung bei Bauwerken:

    Schätzung und Addition der Volumina (V=m³) der Bauwerksmassen:

    (Mauern, Wände, Decken (in m) + 20 % Packungsverlust)

    Ermittelte Volumina + 20 % (Packungsverlust, Toleranzreserve) = benötigtes Containervolumen in m³.

    Schätzung des Volumens von kegelförmigen Haufwerken:

    Kegelstumpf-Haufwerk: : V=

    h – die Höhe des Haufwerks

    r1 – der Radius des unteren Basiskreises

    r2 – der Radius des oberen Basiskreises

    - Pi = 3,1415

    Schätzung des Volumens von trapezförmigen-Haufwerken:

    Obelisk-Stumpf:

    a1, b1 – die Kanten der Grundfläche

    a2, b2 – die Kanten der Deckfläche

    h – die Höhe des Haufwerks

    Ermittelte Volumina + 10 % (Auflockerung, Toleranzreserve) = benötigtes Containervolumen.

    (ohne Gewähr!)

  • Wann Pauschalcontainer, wann auf t-Basis bestellen?

    Wenn die zu entsorgende Materialart feststeht und Sie vor Auftragserteilung eine verbindliche Preisangabe wünschen, bestellen Sie einen Container auf Pauschalpreisbasis.


    Der Preis für Pauschalcontainer wird aufgrund von Durchschnittswerten (Abfallart und Menge) für vergleichbare Container ermittelt. Sofern Sie die vereinbarten Abfälle und Mengen geladen haben, steht der Preis für die Abrechnung fest. Abweichungen von der vereinbarten Ladung können allerdings zu Nachberechnungen führen.


    Wenn Ihnen der Endpreis vor Auftragserteilung nicht bekannt sein muss und Sie die gewichtsgenaue Abrechnung bevorzugen, bestellen Sie den Container auf t-Basis.

  • Was kann ich direkt anliefern?

    Siehe Liste Abfallbegriffe und jeweilige Besonderheiten (z. B. bei Asbest-Entsorgung)

  • Was muss ich bei Anlieferung beachten?

    Alle Ein- /Ausgänge werden grundsätzlich nach Gewicht erfasst und abgerechnet. Ausgenommen sind Kleinmengen, die unterhalb des Mindestgewichtes der Fahrzeugwaage liegen (< 400 kg=Mindestlast). Dazu gehören i. d. R. alle Massenbewegungen im privaten Rahmen sowie An- /Ablieferungen mit kleinen 1-Achs-Anhängern. Zur Feststellung, ob das Nettogewicht über 400 kg liegt, kann jederzeit eine Wiegung veranlasst werden. (Bei Überschreitung der Mindestlast ist die Wiegung kostenpflichtig.) Mengen unterhalb der Mindestlast werden pauschal in 3 Stufen, orientiert am Liefervolumen, abgerechnet.


    2-Achs-Anhänger werden grundsätzlich gewogen.


    Zur Durchführung einer Wiegung fahren Sie mit Ihrem gesamten Gespann auf die Waage (rechteckige Betonfläche vor dem Bürogebäude). Begleitpersonen können im Fahrzeug bleiben.


    Im Büro oberhalb der Waage wird das Gewicht (Bruttogewicht) auf einem Display angezeigt. (Auf dieser Anzeige ist auch das zul. Mindestgewicht der Waage sowie das Datum der letzten Eichung angegeben).


    Sie erhalten einen „Hofschein“, mit dem Sie zur Entladestelle fahren. Diese kann einige hundert Meter entfernt sein – halten Sie sich bitte an die Hinweise des Personals.


    Dem Platzpersonal übergeben Sie den Hofschein. Nach der ersten Sichtkontrolle des Ladegutes wird Ihnen die Entladestelle gezeigt. Die Entladung erfolgt durch den Anlieferer selbst; bei sperriger Ladung kann unser Personal Sie unterstützen; je nach Aufwand kann eine Aufwandspauschale berechnet werden. Die abschließende Beurteilung des Entladegutes wird durch unser Personal auf dem Hofschein vermerkt; ggf. werden Sie um Bestätigung der Ladung gebeten.


    Mit dem Hofschein fahren Sie erneut auf die Waage; Begleitpersonen haben sich wie bei der Einfahrt zu verhalten.


    Im Büro bezahlen Sie bitte die Anlieferung.


    Eine Kartenzahlung ist (derzeit noch) nicht möglich. Jederzeit erhalten Sie weitere Informationen über Leistungen und Preise bei unseren MitarbeiternInnen.


    Für die Anlieferung / Abholung von Kleinmengen wählen Sie die Tageszeiten von 9.00 – 12.00 und 13.30 – 15.00; in den übrigen Zeiten kann es zu starkem Andrang auf der Waage und damit zu Wartezeiten kommen.


    Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie in der Benutzungsordnung der Recyclinganlage.

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